Porz: 100 Wohnungen nahe Rhein geplant, 30 Prozent öffentlich gefördert

Porz: 100 Wohnungen nahe Rhein geplant, 30 Prozent öffentlich gefördert
Porz: 100 Wohnungen nahe Rhein geplant, 30 Prozent öffentlich gefördert

In Köln Porz ist die Ausweisung von Wohnbauflächen nahe dem Rhein geplant. Vorgesehen sind rund 100 Wohneinheiten, von denen 30 Prozent dem öffentlich geförderten Wohnungsbau zugeordnet werden sollen. Der aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangene Entwurf wurde zu einem Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt und liegt nun zur Einsichtnahme aus.

Umfang und soziale Zielsetzung

Das Projekt an der Hauptstraße soll sowohl freifinanzierten als auch geförderten Wohnraum schaffen. Die Stadt betont, dass mit dem Wohnungsangebot einer sozialräumlichen Segregation vorgebeugt werden soll. Geplant ist eine kompakte Bebauung, die gut an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen werden soll.

Städtebauliche und ökologische Vorgaben

Die Gebäude werden in Randlage auf dem Grundstück angeordnet, um einen geschützten Innenbereich mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Geplant sind Häuser mit vier bis sechs Geschossen. Gemeinschaftsgärten und Photovoltaikanlagen sollen zur Ausstattung gehören. Die Planung orientiert sich an bestehenden Leitlinien für Klimaschutz.

Bei der Freiraumgestaltung soll möglichst viel wertvolle Vegetation erhalten bleiben. Besonders hervorgehoben sind drei einzelne Bäume, die als Naturdenkmäler ausgewiesen sind. Eine Tiefgarageneinfahrt ist im nordwestlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen, damit der eigentliche Wohnbereich frei vom Autoverkehr bleibt.

Beteiligung und Einsichtnahme

Der Bebauungsplanentwurf kann in der Zeit vom 7. Mai bis zum 12. Juni 2026 eingesehen werden. Die Unterlagen werden sowohl online auf der städtischen Beteiligungsplattform als auch im Stadtplanungsamt in Köln Deutz öffentlich ausgelegt. Die Auslagezeiten sind montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 15 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr. Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten ist nach Vereinbarung möglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.

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redaktion
Redaktion Rhein-Ruhr Reporter 99 Artikel
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