Bochum ordnet Feuerwerksverbot für Teile der Innenstadt zu Silvester an

Bochum ordnet Feuerwerksverbot für Teile der Innenstadt zu Silvester an
Bochum ordnet Feuerwerksverbot für Teile der Innenstadt zu Silvester an

Die Stadt Bochum hat ein Feuerwerksverbot für Teile der Innenstadt für die Silvesternacht angekündigt. Die Regelung gilt von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 4 Uhr, teilte die Stadt am 16. Dezember 2025 mit.

Geltungsbereich und Dauer

Betroffen sind demnach die Brüderstraße, Teile der Kerkwege sowie die Kortumstraße und die Kreuzstraße. An den Grenzen der ausgewiesenen Bereiche werden Schilder auf das Verbot hinweisen.

Kontrollen und Pflichten vor Ort

Die Einhaltung der Verbotszone wird vom Kommunalen Ordnungsdienst überwacht. Wer Feuerwerk mitbringt, muss die Gegenstände in einen dafür aufgestellten Container entsorgen, wenn er die Sperrzone betreten möchte.

Die Stadt veröffentlichte die Maßnahme in einer Mitteilung am 16. Dezember 2025. Weitere Angaben zu den Gründen für das Verbot machte die Mitteilung nicht.

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Redaktion Rhein-Ruhr Reporter 31 Artikel
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