
Halterinnen und Halter von Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen ihre Dokumente bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Die Frist ist Teil einer EU-weiten Umtauschpflicht für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine.
Hintergrund der Regelung
Seit Januar 2013 gelten innerhalb der Europäischen Union einheitliche Standards für den Führerschein. Ziel der Regelung ist ein fälschungssicheres, harmonisiertes Dokument. In Deutschland betrifft die Umtauschpflicht nach Angaben der Behörden rund 40 Millionen Führerscheine, die vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben.
Fristen nach Ausstellungsjahr und Geburtsjahr
Die Umtauschpflicht ist gestaffelt. Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber:
Wer vor 1953 geboren ist: Umtausch bis 19. Januar 2033.
Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022.
Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023.
Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024.
Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025.
Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten Fristen nach dem Ausstellungsjahr:
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026.
Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027.
Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028.
Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029.
Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030.
Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031.
Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032.
Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033.
Wie der Umtausch erfolgt
Der Umtausch kann persönlich in einem der Kundenzentren in Köln vorgenommen werden. Alternativ ist eine Antragstellung online möglich. Nach dem Umtausch erhalten die Inhaberinnen und Inhaber ein neues Kartenführerscheindokument, das ein Befristungsdatum trägt. Bis zum Ende der Fristen müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Dokument umgetauscht sein.
Behörden verweisen darauf, die jeweiligen Fristen zu beachten und rechtzeitig einen Termin oder den Online-Antrag zu nutzen, um Engpässe kurz vor Ablauf der Fristen zu vermeiden.
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