
Die Stadt Köln hat sich mit den Krankenkassen auf neue Abrechnungsregeln für Einsätze von Rettungstransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen geeinigt. Nach Angaben der Stadt sollen durch die Einigung finanzielle Belastungen für Patientinnen und Patienten vermieden werden, um sicherzustellen, dass Menschen in einem medizinischen Notfall nicht aus Sorge vor Kosten zögern, den Rettungsdienst zu alarmieren.
Inhalt der Vereinbarung
Nach intensiven Abstimmungen zwischen der Stadtverwaltung und den Krankenkassen liegt nun ein Entwurf der Rettungsdienstgebührensatzung vor. Dieser regelt die Abrechnung der Einsätze der genannten Fahrzeuge zwischen der Stadt Köln und den Kostenträgern. Konkrete Tarifhöhen oder weitere Details zur finanziellen Abwicklung wurden in der Mitteilung nicht genannt.
Verfahren und politischer Beschluss
Der vorliegende Entwurf wird den politischen Gremien der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Eine Entscheidung ist für die Ratssitzung am 5. Februar vorgesehen. Bis zu diesem Beschluss bleibt die Vereinbarung noch nicht rechtsverbindlich.
Die Stadt betont, dass mit der Einigung das Ziel verfolgt wird, die Hemmschwelle für die Alarmierung des Rettungsdienstes zu senken und damit die Versorgung in Notfällen zu sichern.
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