
Am Osterwochenende sind in Bottrop wie jedes Jahr zahlreiche Osterfeuer angekündigt. Die Veranstaltungen gelten als sogenannte Brauchtumsfeuer und unterliegen daher rechtlichen Vorgaben zu Veranstaltern, Brennmaterial, Tier- und Brandschutz sowie zur Anmeldung.
Wer darf ein Osterfeuer ausrichten
Nach den geltenden Regeln dürfen Osterfeuer nur von Glaubensgemeinschaften, ortsansässigen Vereinen, Organisationen oder Nachbarschaftsgemeinschaften veranstaltet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die grundsätzlich allen Interessierten offensteht.
Brennmaterial und Schutz von Tieren
Als Brennstoff ist ausschließlich naturbelassenes Holz und von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt zulässig. Das Holz sollte möglichst trocken sein, um Rauchentwicklung sowie die Entstehung von Feinstaub und Kohlenmonoxid zu reduzieren. Nicht erlaubt sind lackiertes oder behandeltes Holz sowie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoffe. Beim Verbrennen solcher Materialien können gesundheitsschädliche und umweltbelastende Stoffe freigesetzt werden.
Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen kurz vor dem Anzünden um- oder aufgeschichtet worden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich beispielsweise Igel, Hasen, Kaninchen oder brütende Vögel im Holz verstecken und durch das Feuer gefährdet werden.
Brandschutz, Anzeige und Entsorgung
Brandschutzauflagen schreiben unter anderem die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden, Waldflächen und Wegen vor. Durch Funkenflug kann eine erhöhte Brandgefahr entstehen, deshalb muss das Feuer ständig beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen oder gar nicht erst zu entzünden, wenn Unsicherheit besteht. Nach dem Erlöschen und dem Erkalten gehört die Asche in den Restmüll.
Veranstalter müssen ihr Osterfeuer spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin beim Fachbereich Umwelt und Grün der Stadt Bottrop anzeigen. Weitere Details und die geltenden Regelungen sind auf der Webseite der Stadt einsehbar: https://www.bottrop.de/rathaus/ortsrecht/ordnung/Brauchtumsfeuer.php. Das Anmeldeformular steht online zur Verfügung: https://www.bottrop.de/vv/downloads/Anzeige_Brauchtumsfeuer.pdf.
Quelle anzeigen

