Brutsaison im Binsheimer Feld: Leinenpflicht zum Schutz der Bodenbrüter

Brutsaison im Binsheimer Feld: Leinenpflicht zum Schutz der Bodenbrüter
Brutsaison im Binsheimer Feld: Leinenpflicht zum Schutz der Bodenbrüter

Im Binsheimer Feld gilt von 1. März bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Die Fläche gehört zum europäischen Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Regelung dem Schutz der in der Saison brütenden Vögel dient.

Leinenpflicht und Rechtsgrundlage

Die Leinenpflicht beruht auf dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein Westfalen und greift jährlich mit Beginn des Frühlings. Sie gilt im gesamten Gebiet des Binsheimer Feldes, weil dieses Teil des europäischen Schutzgebiets Unterer Niederrhein ist. Hundehalterinnen und Hundehalter sind angehalten, die Wege nicht zu verlassen.

Gefahr für Bodenbrüter

Freilaufende Hunde stellen insbesondere für bodenbrütende Arten wie Kiebitz und Feldlerche ein erhebliches Risiko dar. Wenn brütende Altvögel aufgeschreckt werden, verlassen sie vorübergehend ihre Nester. In dieser Phase sind Eier ungeschützt und können etwa von Rabenkrähen gefressen werden. Wiederholte Störungen können dazu führen, dass Vögel die Brut vollständig aufgeben. Auch bereits geschlüpfte Jungvögel sind gefährdet, da sie noch nicht flugfähig und leicht Beutetieren ausgesetzt sind.

Agrarflächen und rechtliche Folgen

Neben dem Schutz der Vogelwelt nennt die Untere Naturschutzbehörde auch landwirtschaftliche Gründe für die Leinenpflicht. Hundekot kann Futter und Nahrungsmittel auf den Feldern verunreinigen. Verstöße gegen das Landesnaturschutzgesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden.

Die Behörde appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen zu beachten und so zum Erhalt der Vogelbestände und der landwirtschaftlichen Flächen beizutragen.

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Redaktion Rhein-Ruhr Reporter 96 Artikel
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