Recklinghausen verbietet Grillen in Parks wegen erhöhter Brandgefahr

Recklinghausen verbietet Grillen in Parks wegen erhöhter Brandgefahr
Recklinghausen verbietet Grillen in Parks wegen erhöhter Brandgefahr | Bild: Karbohut / CC BY-SA 4.0

Wegen der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr ist das Grillen auf öffentlichen Flächen in Recklinghausen untersagt. Die Stadtverwaltung und die Feuerwehr weisen darauf hin, dass in Grünanlagen, Parks und Wäldern offenes Feuer nicht gestattet ist. Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert die entsprechenden Bereiche und Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Regelung und Kontrollen

Das Verbot gilt grundsätzlich auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet sowie in Grün- und Parkanlagen und im Wald. Aufgrund der aktuellen Witterungslage besteht ein erhöhtes Risiko für Brandausbreitungen, weshalb der Kommunale Ordnungsdienst die Parkanlagen schwerpunktmäßig überwacht. Die Maßnahme soll verhindern, dass die Hitze und Trockenheit zu vermeidbaren Schadensfällen führen.

Wesentliche Sicherheitsregeln beim Grillen

Wer privat im eigenen Garten oder auf erlaubten Flächen grillt, sollte einige Sicherheitsregeln beachten. Der Grill darf nur im Freien stehen; Überdachungen oder geschlossene Räume verhindern, dass Wärme und Rauch gefahrlos abziehen. Auch beim Abkühlen des Grills dürfen geschlossene Räume nicht genutzt werden, weil dabei tödliche Brandgase entstehen können.

Auf Balkonen oder unter Dächern sollten ausschließlich elektrische Grillgeräte eingesetzt werden, um Vergiftungen durch Kohlenmonoxid zu vermeiden. Der Grill ist auf einer ebenen, ausreichend großen Fläche und mit Abstand zu brennbaren Materialien aufzustellen. Zum Anzünden der Holzkohle dürfen nur zugelassene Grillanzünder verwendet werden. Spiritus ist als Anzündhilfe nicht geeignet.

Weitere Hinweise betreffen das Verhalten und die Ausstattung: Keine Kleidungsstücke aus Kunststofffasern tragen, da diese bei Hitze schmelzen und schwere Verbrennungen verursachen können. Kleinkinder müssen jederzeit einen sicheren Abstand zum Grill halten. Müll oder Essensreste gehören nicht in den Grill. Die Kohle sollte unter Aufsicht vollständig auskühlen und erst nach vollständiger Abkühlung entsorgt werden.

Verhalten im Notfall

Deutschlandweit ereignen sich nach Angaben der Feuerwehr jährlich im Durchschnitt mehr als 4000 Unfälle beim Grillen. Rund 400 dieser Fälle enden mit schweren oder schwersten Verbrennungen. Kommt es zu einem Brand oder zu Verletzungen, ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Bei brennender Kleidung helfen Decken, Kleidungsstücke oder das Wälzen auf dem Boden, um die Flammen zu ersticken. Anschließend soll die Kleidung entfernt werden, soweit sie nicht fest mit der Haut verklebt ist. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes empfiehlt sich ein anhaltendes Kühlen der betroffenen Stellen mit Wasser. Die Verwendung von Eis oder eiskaltem Wasser ist nicht ratsam.

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